Und nochn Update

Und dann war da ja noch der Fall mit dem Komödianten offen, der meinte, nebenstehenden Erpresserbrief könnte man als eine Vereinbarung bezeichnen. 

Auf den Mahnbescheid hat er nicht (oder sagen wir besser: nicht angemessen) reagiert (er hat den gelben Umschlag definitiv bekommen und gelesen), also folgte  gerichtliches Verfahren inklusive einer netten Pfändung vom ausreichend bestückten Konto. 
Der Anwalt und der Gerichtsvollzieher erhielten ebenfalls ihren Anteil ... alles ist gut. 

Es brauchte zwar ein wenig Geduld, aber der ersparte Ärger ... unbezahlbar. Aber gut verzinst war das Ganze, ein echter Anlagetipp! 
 
Nur der Gerichtsvollzieher hatte ein Problem: Laut Vermerk in der Akte konnte er nicht zustellen, weil der Postkasten des Herrn vor Briefen und Werbung wohl übergequollen ist.

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