Lustiges bei ebay

Unter [Welterschaffer Deiner Wahl]s großem Himmel ist Platz für allerlei seltsame Zweibeiner, zum Beispiel für denjenigen, der mir folgendes Schreiben geschickt hat: 




Es ging einfach darum, daß er es nicht geschafft hat, mir ein bestelltes und vorab bezahltes Dingsbums innerhalb einigermaßen annehmbarer Frist zuzusenden. Insofern handelt es sich ja gar nicht um einen "Abbruch des Kaufs". 

Erst sagt er mir (dokumentiert, klar!) zu, das Geld umgehend nach Rückerhalt der dann irgendwann doch noch versendeten Ware zurückzuerstatten, am Tag darauf dann eine e-mail mit diesem Schreiben, genau so schief und krumm wie hier abgebildet, als Anhang. Möglicherweise hatte er vorab dieses Blog gelesen und Angst bekommen, daß ich über ihn und sein schon bis dahin merkwürdiges Gebaren berichten würde. Zumindest deutete das Begleitschreiben so etwas an.

Ich hatte die Ware dann erst gar nicht angenommen sondern gegenüber dem Paketdienst gleich vorab Annahmeverweigerung erklärt, sodaß das Paket nie auch nur in der Nähe meiner Hände, geschweige denn in meinen Händen war. Nicht daß am Ende sogar noch ein Ziegelstein drin gewesen wäre und "Verkäufer" mich einen Betrüger geschimpft hätte ... bei der Vorgeschichte fand ich Vorsicht angebracht. Und das Tracking-System hat alle Schritte inklusive der Rücklieferung detailliert dokumentiert. 

Klar, daß "Käufer" diesen lustigen, euphemisierend als "Vereinbarung" getarnten, Erpresserbrief nicht unterschrieben hat. Sonst würde "Käufer" ja nicht über den Fall berichten.

Nun gut, ein Rechtsanwalt hat sich gefreut, das ist billig verdientes Geld für ihn. 

Und da "Verkäufer" auch noch meinte, sich mit großspurig dahingefaselten Kommentaren über ein rechtsanwaltliches Mahnschreiben hinwegsetzen zu können und den natürlich umgehend folgenden Mahnbescheid einfach ignorieren zu können, bekommt "Verkäufer" jetzt Besuch. Nein, natürlich nicht von den sieben starken Männern von außerhalb sondern vom Gerichtsvollzieher.  

Der guten Ordnung halber: Ja, der Laden existiert noch und er hat genügend leicht verwertbare Gegenstände, die der Gerichtsvollzieher mitnehmen kann, falls ganz zufällig gerade kein Bargeld zur Hand sein sollte. Die über den Kaufpreis hinaus zu zahlende Summe für Rechtsanwalt, Justiz und Vollstreckung dürfte zwischenzeitlich den Warenwert übersteigen. 

Vielleicht wirds noch lustiger. 
Könnte ja sein, daß man auch noch das Strafrecht bemüht ... 

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