... was war denn da los?

Da kommt man in einen Gerichtssaal, will in aller Ruhe einem Strafprozess beiwohnen und dann stellt der Verteidiger noch vor der Verlesung der Anklageschrift einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Einerseits, weil im Prozess möglicherweise Geheimhaltungspflichten des Angeklagten verletzt werden könnten, andererseits sei, so der Antrag, "nicht zutreffende Berichterstattung" der Presse wegen der Komplexität des Falls nicht auszuschließen.

Das gemeinte Organ der Lokalpresse hatte sich wohl auf der Gerichtswebseite (auf der tatsächlich mindestens zwei falsche Informationen, von denen eine allerdings schnell zu erkennen gewesen wäre, standen) und bei einem anderen Verfahrensbeteiligten umfassend aber unzutreffend informiert und einen Artikel über den bevorstehenden Prozeß in der Internetausgabe veröffentlicht. 


... und  die bedauernswerte anwesende Journalistin des Organs durfte sich diese Watschn in Vertretung ihres Kollegen, des eigentlichen Autors, abholen ...

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt und so konnte am ersten Verhandlungstag immerhin die Anklage verlesen werden.


Den Zeitungsartikel, auf den sich der Verteidiger bezog, finde ich inzwischen nicht mehr im Internetangebot der Zeitung.
Der Folgebeitrag erwähnt den Teil der Antragsbegründung, der sich auf die Presse bezieht, nicht.

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